Personalwirtschaftliche Dienstleistungen umfassen ein breites Spektrum: Unternehmen der Branche akquirieren und vermitteln Personal, stellen für Projekte bedarfsgerecht unterstützendes Personal bereit, bieten Outplacement- und Outsourcing-Dienstleistungen an, übernehmen die komplette Personaleinsatzplanung und das Personalcontrolling Ihrer Kunden – und überlassen Arbeitnehmer. Im Folgenden werden die wichtigsten personalwirtschaftlichen Dienstleistungen definiert.
Die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) ist die wirtschaftlich bedeutendste Aktivität im Rahmen der Personaldienstleistungen. Zeitarbeitsunternehmen sind Beschäftigungsunternehmen mit Arbeitsplätzen bei ihren Kunden, auf denen Zeitarbeitnehmer vertragsgemäß ihre Arbeitsleistung erbringen. Zeitarbeitsunternehmen sind Arbeitgeber wie andere Arbeitgeber auch; es gelten die Sonderregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Interimsmanager werden eingesetzt, um defizitäre Unternehmen zu sanieren, Krisen zu managen und zu bewältigen, Unternehmen verkaufsfähig zu machen, Vakanzen oder Generationswechsel zu überbrücken, Einzelprojekte zu leiten, neue Produkte einzuführen oder Tochtergesellschaften aufzubauen. Interimsmanager sind erfahrene Praktiker, die im Hinblick auf die zu lösende Aufgabe überqualifiziert sein sollten.
Unter Outplacement versteht man eine vom Unternehmen finanzierte Dienstleistung für ausscheidende Mitarbeiter. Ziel ist es, mit professioneller Hilfe eines Personaldienstleisters, den Mitarbeitern eine berufliche Neuorientierung zu bieten und in eine neue Beschäftigung zu überführen. Outplacement ist eine Sonderform der Personalberatung, die im Idealfall in eine Personalvermittlung mündet.
Der Bereich der Personalberatung umfasst entgeltliche und unentgeltliche Beratungen von Personaldienstleistern für Betriebe zur Unterstützung der Personalabteilungen.
Im Regelfall wird die Personalberatung im Rahmen von Beratungsverträgen durchgeführt und auf Stundenbasis abgerechnet oder mit festen Projektetats ausgestattet.
Mit dem Fall des sogenannten Vermittlungsmonopols der Bundesagentur für Arbeit zum 01.08.1994 wurde die gewerbsmäßige, private Arbeitsvermittlung zugelassen. Private Personalvermittler führen als Makler einen Mitarbeitersuchenden Arbeitgeber und einen Arbeitsuchenden zum Abschluss eines Arbeitsvertrages zusammen.
Mehr erfahren